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   BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00   

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BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00 (https://dejure.org/2001,8155)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2001 - 11 B 61.00 (https://dejure.org/2001,8155)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 11 B 61.00 (https://dejure.org/2001,8155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an das Vorliegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die ausreichende Darlegung eines behaupteten Verfahrensfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00
    Auf die Vollauslastung einer Anlage ist deswegen nur abzustellen, wenn - etwa im gewerblichen Bereich - die Annahme nahe liegt, dass vorhandene Nutzungsmöglichkeiten auch voll ausgenutzt werden (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 37 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Zusammenhang nicht nur für Straßen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - a.a.O.), sondern auch für Schienenwege verneint (Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 24).

    So ist es erfahrungsgemäß von vornherein unwahrscheinlich, dass eine Straße ohne eine nennenswerte Kapazitätsreserve geplant wird, die einen Verkehrskollaps verhindert, wenn das Verkehrsaufkommen den prognostizierten durchschnittlichen Verkehrsbedarf übersteigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, a.a.O., S. 37).

    Die Prognose selbst hat das Oberverwaltungsgericht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Prognosehorizont von 2010 als rechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet (UA S. 27) und insoweit hinsichtlich der rechtlichen Maßstäbe dieser Prüfung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, mit der die Annahme eines bis 2010 reichenden Prognosezeitraums in Einklang steht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, a.a.O. S. 35 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00
    Hierzu reicht eine pauschale Verweisung auf früheres Vorbringen nämlich nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 m.w.N.).

    Die bereits erwähnte Darlegungspflicht des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt insoweit u.a. die substantiierte Darlegung, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O. S. 14 f.).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 9 B 107.90

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision gegen ein Urteil, dass nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf j e d e dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. September 1990 - BVerwG 9 B 107.90 - NVwZ 1991, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs lässt sich deswegen nur feststellen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. z.B. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 11 B 61.00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen solchen Zusammenhang nicht nur für Straßen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - a.a.O.), sondern auch für Schienenwege verneint (Urteil vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 24).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Abzustellen ist vielmehr auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - und vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 und 26; Beschluss vom 7. Februar 2001 - BVerwG 11 B 61.00 - ZLW 2001, 455).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Lärmberechnung auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen abzustellen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13, vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 354; Beschluss vom 7. Februar 2001 - 11 B 61.00 - ZLW 2001, 455).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Abzustellen ist vielmehr auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - und vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 und 26; Beschluss vom 7. Februar 2001 - BVerwG 11 B 61.00 - ZLW 2001, 455).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Abzustellen ist vielmehr auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - und vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 und 26; Beschluss vom 7. Februar 2001 - BVerwG 11 B 61.00 - ZLW 2001, 455).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Abzustellen ist vielmehr auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - und vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 und 26; Beschluss vom 7. Februar 2001 - BVerwG 11 B 61.00 - ZLW 2001, 455).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

    Überdies ist die Verkehrsprognose nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht an der Vollauslastung der Strecke zu orientieren, wenn im Prognosezeitraum - wie hier nach den ergänzenden und nachvollziehbaren Erläuterungen der Beigeladenen - mit niedrigen Zugzahlen und -frequenzen zu rechnen ist (vgl. Urteile vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 26 S. 23 f. Rn. 62 und vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ff. Rn. 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25; Beschluss vom 7. Februar 2001 - BVerwG 11 B 61.00 - juris Rn. 11; Urteil vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 9 A 12.02 - juris Rn. 42).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 38/99

    Normenkontrolle gegen Flughafen-Bebauungsplan

    Dabei ist zu berücksichtigen, von welchem Verkehrsaufkommen bei der Prognose der Fluglärmauswirkungen ausgegangen worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - zit. nach juris; U. v. 15.09.1999 - 11 A 22/98 - LKV 2000, 211).

    Gerade wenn durch die Errichtung von Nebenbauten eine Erhöhung der Flugbewegungen eintritt, möglicherweise auch in Richtung einer Vollauslastung, ist dies ggf. im Genehmigungsverfahren bei der Lärmprognose zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - ZLW 2001, 455).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

    Dabei ist zu berücksichtigen, von welchem Verkehrsaufkommen bei der Prognose der Fluglärmauswirkungen ausgegangen worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 - 11 B 61/00 - zit. nach juris; U. v. 15.09.1999 - 11 A 22/98 - LKV 2000, 211).

    Gerade wenn durch die Errichtung von Nebenbauten eine Erhöhung der Flugbewegungen eintritt, möglicherweise auch in Richtung einer Vollauslastung, ist dies ggf. im Genehmigungsverfahren bei der Lärmprognose zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B. v. 07.02.2001 -11 B 61/00 - ZLW 2001, 455).

  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2498/03

    Terminankündigung: Mündliche Verhandlungen zum Truppenübungsplatz Wittstock

    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.
  • VG Potsdam, 31.07.2007 - 3 K 2495/03

    Weiternutzung eines früheren Truppenübungsplatzes (hier: Wittstock); Wirksamkeit

    Bei der Einschätzung, welche Eingangsdaten einer Lärmbegutachtung zu Grunde zu legen sind, ist nicht jede theoretisch denkbare Beeinträchtigung zu berücksichtigen, sondern nur eine solche Beeinträchtigung, die realistischer Weise zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 07.02.2001 - 11 B 61/00 -, Rz. 11 und OVG Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2004, - 3 B 337/03 - Rz. 59, zitiert nach juris).Vorliegend ist der voraussichtliche Flugbetrieb maßgeblich anhand der Verwaltungsentscheidung, des Betriebskonzeptes vom 20. Januar 2003 (Anlage 2 zur Verwaltungsentscheidung) und der Karte zur fliegerischen Nutzung (Anlage 3 zur Verwaltungsentscheidung) zu beurteilen.
  • OVG Brandenburg, 27.12.2004 - 3 B 337/03

    Nutzung eines Geländes als Luft-Boden-Schießplatz und Standortübungsplatz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

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